Allgemeine Geschäftsbedingungen von Marketa Ersoy im folgenden Vermieter genannt
1. Vertragsbedingungen
1.1. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Vermieters.
1.2. Inhalt und Umfang des Mietvertrags werden schriftlich bestimmt und sind freibleibend.
1.3. Mündliche Absprachen sind unverbindlich und müssen schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden.
1.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Gegenstand der Vermietung
2.1. Mietgegenstände sind die im Mietangebot angegebenen Dekorationsartikel.
2.2. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters.
2.3. Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck (d.h. zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung) und nur für die Dauer der Mietdauer (Nr. 3) zur Verfügung gestellt.
3. Mietdauer
3.1. Die Mietdauer wird im Mietangebot festgehalten und geht in der Regel (außer anders angegeben) von Mittwoch vor der Feier bis Dienstag nach der Feier.
3.2. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände (Nr.2) an den Mieter und endet mit Rückgabe an den Vermieter, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Beendigungszeitpunkt vereinbart wurde.
3.3. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss er den vollen Mietpreis für eine ganze Mieteinheit zusätzlich zahlen. Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgemieters aufkommen.
4. Vertragsinhalt/ Mietpreise/ Mieteinheit
4.1. Die Angebote des Vermieters sind unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Der Mieter ist im Falle des Vertragsabschlusses berechtigt das vereinbarte Auftragsvolumen, um maximal 10% zu reduzieren, sofern die gewünschte Reduzierung bis spätestens vier Wochen vor der vereinbarten Auslieferung schriftlich angezeigt wird. Diese Berechtigung entfällt im Falle einer gänzlichen Stornierung.
4.2. Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste festgelegt und gelten für eine Mieteinheit, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden.
4.3. Die Mietpreise beinhalten nicht die Kosten für die Anlieferung und Abholung des Mietgegenstandes zum und vom Veranstaltungsort, es sei denn, es ist ausdrücklich ein Inklusiv Preis vereinbart.
4.4. Der Auf- und Abbau des Mietequipments ist nicht im Mietpreis enthalten.
4.5. Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die vom Auftragnehmer zu zahlenden Netto-Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen Materialien = (Blumen) zum Zeitpunkt ihrer Lieferung um mehr als 20 Prozent steigen sollten, hat der Auftragnehmer das Recht, die angebotenen Preise entsprechend zu erhöhen.
5. Rücktritt vom Mietvertrag und Kündigungsrecht
5.1. Die Ware wird wie gesehen vermietet.
5.2. Der Mieter hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen.
5.3. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Ware hat der Vermieter das Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung. Weist lediglich ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies den Mieter nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei geringfügigen Beanstandungen kann nur ein Preisnachlass gewährleistet werden. Schlagen die Nachlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
5.4. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter werden nur anerkannt, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.
5.5. Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden. Bei Stornierung nach Auftragserteilung fallen nachfolgende Stornogebühren an:
• 30% nach Buchung
• 50% des Auftragswertes bei weniger als sechs Monaten vor der Feier
• 75% des Auftragswertes bei weniger als vier Monaten vor der Feier
• 100% des Auftragswertes bei weniger als zwei Monaten vor der Feier
5.6. Artikel oder Dienstleistungen, die bereits gekauft oder in Auftrag gegeben wurden, werden zu 100% in Rechnung gestellt. Für externe Dienstleistungen, gelten die jeweiligen AGBs der Dienstleister.
5.7. Im Falle einer Corona bedingten Stornierung oder wenn die Hochzeit aus persönlichen Gründen verschoben wird: Wenn die Hochzeit zum gewünschten Datum aufgrund behördlicher Richtlinien nicht stattfinden kann und verschoben wird oder aber aus persönlichen Gründen verschoben wird, wird Mila Bloom die Hochzeit auf den neuen Termin (maximal 1 Jahr vom alten Termin gerechnet) schieben, sofern noch Kapazitäten frei sind. Bei Verschiebungen aufgrund von Corona werden 15% Aufschlag auf die Auftragssumme zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Verschiebungen aus persönlichen Gründen die bis zu sechs Monate vor der Feier mitgeteilt werden, werden 15% Aufschlag auf die Auftragssumme zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Verschiebung die kürzer als sechs Monate vor der Feier mitgeteilt werden, werden 30% Aufschlag auf die Auftragssumme zusätzlich in Rechnung gestellt. Wenn Mila Bloom bereits ausgebucht ist und die Hochzeitsdekoration zum neuen Termin nicht umsetzen kann, gelten die Stornogebühren und der Auftrag wird aufgelöst.
5.8. Ist der Vermieter gezwungen, durch äußere Umstände den Termin abzusagen, so ist er verpflichtet, für adäquaten Ersatz zu sorgen. Außerdem obliegt ihm die Verantwortung der Organisation bis zur Veranstaltung. Der Rechnungsbetrag wird trotzdem an den Vermieter gezahlt. Sollte aus terminlichen Gründen kein adäquater Ersatz gefunden werden, ist der Mieter von der Zahlung des Rechnungsbetrages befreit. Bereits an den Vermieter gezahlte Beträge, sind von selbigen ohne Abzüge zurückzuerstatten.
6. Kaution (betrifft Halfservice oder Dekoverleih)
6.1. Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution zur Versicherung gegen Verlust und Beschädigung der Mietgegenstände zu erheben. Die Höhe der Kaution beträgt 300 € und wird nach Mietende und der Feststellung von Unversehrtheit, Reinigung und Vollständigkeit der Mietgegenstände erstattet.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Fullservice & Halfservice: Marketa Ersoy ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30% des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen.
7.2. Dekoverleih: Marketa Ersoy ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 100% des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen.
7.3. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Rechnungslegung und die Anforderung der Mietsicherheit mit der Auftragsbestätigung durch Marketa Ersoy.
7.4. Der Gesamtrechnungsbetrag (bei Fullservie und Halfservice) ist spätestens acht Wochen vor Auftragsdurchführung fällig.
7.5. Die Mietsicherheit/Kaution/Mietpreis ist bei Selbstabholungen am Tag der Abholung in bar fällig.
7.6. Als Zahlungseingang des Rechnungsbetrages gilt ausschließlich das Datum der Gutschrift auf dem Konto von Marketa Ersoy.
7.7. Marketa Ersoy ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht).
7.8. Marketa Ersoy behält sich bei vereinbarter Vorkasse Zahlung vor, 50% des vereinbarten Mietpreises, sowie sonstige für Marketa Ersoy entstehende Mehrkosten bei Mietausfall durch nicht fristgerecht geleistete Zahlung durch den Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
7.9. Marketa Ersoy behält sich das Recht vor, in einer Abschlussrechnung nach Auftragsdurchführung eventuelle Mehrkosten sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatzes in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung der Abschlussrechnung kann mit der Mietsicherheit vorgenommen werden. Die Abschlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig.
7.10. Marketa Ersoy ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt waren.
7.11. Wird der geschuldete Mietpreis nicht vereinbarungsgemäß gezahlt, ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache wieder an sich zu nehmen. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Mieters gegenüber der geschuldeten Miete besteht nur dann, wenn dem Mieter ein unbestrittener, ein rechtskräftig festgestellter oder ein Gegenanspruch aus dem zugrunde liegenden Mietvertrag zusteht.
8. Lieferung/ Abholung sowie Aufbau- und Abbaukosten
8.1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Auslieferung der Mietgegenstände ab Lager des Vermieters. Die Adresse steht in der Auftragsbestätigung.
8.2. Wird die Anlieferung und Abholung, an eine im Vorfeld anzugebende Adresse durch den Mieter vereinbart gelten die im Angebot angegebenen Kostensätze.
8.3. Die Anlieferung und Abholung beinhalten keinen Auf- und Abbau des Mobiliars. Für Aufbau und Abbau durch den Vermieter bedarf es der schriftlichen Vereinbarung. Es gelten die im Angebot angegebenen Kostensätze.
8.4. Wenn eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände vereinbart wurde, erfolgt diese zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Anlieferung und Abholung nach Terminvorgabe durch den Vermieter.
8.5. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung und der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
8.6. Der Vermieter kann nicht für verspätete Lieferungen in Folge höherer Gewalt haftbar gemacht werden.
8.7. Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis hinter die erste Tür und zu ebener Erde. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Anlieferung benötigten Wege frei von Barrieren und ebenerdig sind. Der Vermieter behält sich vor, durch Behinderung bedingte Arbeiten oder zeitliche Verzögerungen mit 50,00€ Personalstunde gesondert in Rechnung zu stellen. Bei Abholung der Mietgegenstände müssen diese am Abholtag ab 8:00 Uhr vollständig wie bei der Auslieferung sortiert am Ort der Übergabe und zu ebener Erde transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu seinen Lasten. Bei Abholung ist die Zählung auf Vollständigkeit und die Prüfung auf Beschädigungen erst im Lager des Vermieters nötig. Maßgeblich sind in diesem Falle die Angaben des Vermieters.
8.8. Der Mieter verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.
8.9. Der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der Anlieferung anwesend zu sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der Mieter noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als nicht angenommen und es gelten die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Vereinbarungen zum Rücktritt des Mietvertrages.
8.10. Der Vermieter ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höherqualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Ware zu ersetzen, sofern er nicht in der Lage ist die bestellten Mietgegenstände zu liefern.
8.11. Alle Maßangaben sind Circa Maße. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.
8.12. Der Mieter trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Für den Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug vorgeschrieben.
8.13. Wird die Anlieferung vom Vermieter übernommen, so hat der Vermieter bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihm die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Spediteurs Gewerbe.
8.14. Wird die Anlieferung von einem Dritten übernommen, so findet der Gefahrübergang bereits mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Dritten statt.
8.15. Kommt der Vermieter mit der Übergabe der Mietsache in Verzug, ist eine etwaige Entschädigung des Mieters maximal auf den Betrag des vereinbarten täglichen Mietpreises begrenzt.
9. Sorgfaltspflicht, Prüfungsrichtlinien und Reklamationen
9.1. Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.
9.2. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein.
9.3. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.
9.4. Bei längerer Mietzeit hat der Mieter dafür Sorge zu tragen die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben.
9.5. Im Fall von besonderer Pflege oder Bedienungsanforderungen sind die Mietgegenstände gegebenenfalls nach Bedienungsanleitung zu gebrauchen. Der Mieter hat sicher zu stellen, dass die Bedienung der Mietgegenstände ausschließlich durch fachlich qualifiziertes Personal erfolgt.
9.6. Die Befestigung von Werbematerial darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.
9.7. Mängelanzeigen hat der Mieter bei offenen Mängeln unverzüglich bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu erstatten. Der Mieter hat nachzuweisen, dass er die Mängelanzeige unverzüglich erstattet hat. Wird der mangelhafte Artikel trotzdem vom Mieter verwendet, wird die Miete des Artikels um maximal 50% des Mietpreises gemindert, sofern der Mangel umgehend angezeigt wurde und dem Vermieter das Recht zur Nachbesserung eingeräumt wurde.
9.8. Alle Mietartikel werden gereinigt zur Verfügung gestellt. Beachten Sie jedoch bitte, dass es sich bei den Artikeln um im Gebrauch befindliches Material handelt. Kleinere Gebrauchsspuren und Schönheitsfehler sind nicht auszuschließen, und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Textilien werden gewaschen und wenn nicht anders vereinbart gebügelt angeliefert. Ein Aufbügeln ist eventuell erforderlich, da durch den Transport Knitterfalten entstehen können. Glas muss bedingt durch den Transport etc. gegebenenfalls nochmal nachpoliert werden.
9.9. Mit dem Empfang der Ware bestätigt der Mieter die mangelfreie Leistung. Etwaige Reklamationen seitens des Mieters in Bezug auf nicht vertragsgemäße Leistungen müssen innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.
9.10. Blumen sind Naturprodukte. Wenn die bestellte Ware nicht der Farbe oder Qualität entspricht, wie bestellt, bemühen wir uns adäquaten Ersatz zu liefern, der am ehesten dem gewünschten Stil entspricht.
10. Rückgabe
10.1. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Wird der vereinbarte Rückgabetermin vom Mieter nicht eingehalten steht dem Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des täglichen Mietpreises zu. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten.
10.2. Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Mieter nicht von seinen Sicherungspflichten nach Absatz 2. Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe sind vom Mieter zu tragen.
10.3. Besteht der Mietauftrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Vermieter ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Er garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren.
10.4. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an den Vermieter zurückzugeben. Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss der Mieter für die entsprechenden Reinigungskosten aufkommen. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 50,00 € pro Person und Stunde berechnet.
10.5. Textilien müssen nach deren Benutzung dem Vermieter in trockenem Zustand und von Essenresten und groben Verschmutzungen befreit zurückgegeben werden. Schleifenbänder müssen entknotet werden. Die Reinigung aller Textilien übernehmen wir für Sie.
10.6. Die Ware ist sorgfältig und ausschließlich in die zur Verfügung gestellten Materialien & Kartons ordnungsgemäß wieder einzupacken, damit nichts beschädigt wird.
10.7. Bitte die Artikel nicht mit spitzen Geräten „sauber kratzen“. Benutzen Sie am Besten heißes Wasser. Wachsflecken entfernen Sie am besten mit heißen Wasser oder einem Heißluftföhn. Bitte fangt das Wachs in einem seperaten Behälter auf und lasst ihn unter keinen Umständen in Abflüsse laufen.
10.8. Alle Gefäße aus antik silberner Oberflächenbeschichtung dürfen nur mit Steckschaum (z.B. Oasis) oder Einsatz verwendet werden, da durch direkten Kontakt mit Wasser die Beschichtung gelöst wird.
10.9. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Feier alle Kerzen löschen. Bitte beachten Sie, dass Sie Kerzenhalter in ausreichendem Abstand zu anderen Objekten (z.B. Vasen) stellen, damit ein Brand ausgeschlossen wird.
10.6. Erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstandes nicht im beschriebenen Zustand, ist Marketa Ersoy berechtigt, diesen auf Kosten des Mieters wieder herzustellen. In Fällen extremer Verschmutzung oder Beschädigung behält sich der Vermieter folglich das Recht vor, die zusätzlichen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.
10.7. Wir übernehmen keine Garantie, dass die verwendeten Kerzen nicht tropfen und dadurch Wachsflecken entstehen. Sollte durch die Nutzung von Kerzen Wachsflecken auf der Tischwäsche oder den Tischen entstehen, haftet der Auftraggeber.
10.8. Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises leisten. Diese richten sich an folgende Sätze:
Mietpreis mal vier
Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 50,00 € Personalstunde für die Wiederherstellung berechnet, sowie den benötigten Materialkosten (Einkaufspreis).
10.9. Die Blumen der Dekoration gehen nach dem Abbau in den Besitz des Auftraggebers über und werden in der Location belassen.
10.10. Sollte mal etwas kaputt gehen oder verloren gehen, stellen wir euch den Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises in Rechnung. Leider auch dann, wenn nicht eindeutig fest steht, wer für den Defekt / Verlust verantwortlich ist (z.b. durch Verschulden eines Gastes oder Servicemitarbeiters in der Location).
11. Haftung des Mieters
11.1. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.
11.2. Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Mieter. 11.3. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.
11.4. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten (Nr. 10.7.)
11.5. Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Mieter mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten (Nr. 10.7.)
11.6. Bei Open-Air Veranstaltungen trägt der Mieter das Wetterrisiko.
11.7. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters Veränderungen an den ihm überlassenen Mietgegenständen vorzunehmen. Vorhandene besondere Kennzeichen dürfen vom Mieter nicht entfernt werden.
11.8. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, den Mietgegenstand für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.
11.9. Kommt der Mieter trotz Fristsetzung gemäß § 326 BGB seiner Rückgabepflicht nicht nach, kann der Vermieter Schadensersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten eines neuwertigen Mietgegenstandes gegen den Mieter geltend machen. Weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters, die auf der vom Mieter zu verantwortenden verspäteten Rückgabe beruhen, bleiben hiervon unberührt.
12. Haftung Vermieter
12.1. Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.
12.2. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen.
12.3. Der Vermieter haftet nicht in Fällen von höherer Gewalt.
12.4. Zeigt sich bei der Inbetriebnahme der Mietsache oder während der Dauer des Betriebes ein Mangel, den der Vermieter zu vertreten hat, behält sich der Vermieter das Recht zur Nachbesserung vor. Kann der Mangel durch den Vermieter nicht behoben werden und macht der Mangel eine Nutzung des Mietgegenstandes unmöglich, so wird die Miete maximal in Höhe des Mietpreises für den mangelhaften Artikel gemindert.
13. Datenschutz
13.1. Hochzeitsbutler verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dies umfasst Tätigkeiten, die im Vertrag konkretisiert sind. Der Auftragnehmer darf Daten von betroffenen Personen nur im Rahmen des Auftrages und der Weisungen des Auftraggebers verarbeiten.
14. Künstlerische Freiheit
14.1. Sollten Dekoartikel, die bestellt wurden oder aber für eine Dekoration eingeplant worden waren, nicht mehr zur Verfügung gestellt werden können (Verlust, Beschädigung) behält sich Hochzeitsbutler das Recht vor, diese durch geeignete Artikel zu ersetzen, die den angebotenen Artikeln im Stil ähnlich sind.
14. Urheberrecht
14.1. Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten an denen Mietmaterial des Vermieters zum Einsatz kommt, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen und Videoaufnahmen zu erstellen. Hierbei werden in jedem Fall die Persönlichkeitsrechte des Mieters gewahrt.
14.2. Bei Vertragsabschluss weisen wir den Auftragnehmer darauf hin, dass wir auf ausdrücklichen Wunsch des Auftragnehmers auf die Erwähnung der Vornamen der Kunden, Posten von Fotos der Kunden und Verlinkung mit den social Media Profilen verzichten. Dies muss uns aber schriftlich mitgeteilt werden. Sollte dies nicht geschehen, gehen wir davon aus, dass wir zur Verfügung gestellte Fotos auf unserer Website, Instagram und Facebook nutzen dürfen.
15. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen
15.1. Der Mieter kann den Vertragsschluss, welcher durch Zahlung der Anzahlung zu Stande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.
15.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist, an:
Marketa Ersoy
Koppelweg 17
34132 Kassel
15.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren Empfang.
15.4. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
16. Schlussbestimmung
16.1. Erfüllungsort ist Kassel
16.2. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist Kassel, sofern der Mieter Kaufmann ist.
16.3. Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
16.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. und durchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.